Die Bezeichnung „Peer Review“ bezieht sich in diesem Leitfaden auf die Überprüfung einer ORKB durch eine oder mehrere Partner-ORKB. Die Entscheidung, ein Peer Review durchzuführen oder sich selbst einer solchen Überprüfung zu unterziehen, erfolgt stets auf freiwilliger Basis, d. h. eine Beteiligung kann weder von den ORKB noch durch Dritte erzwungen werden. Die Peers können die Ergebnisse eines Peer Reviews nicht unmittelbar durchsetzen, da jede beteiligte ORKB frei über den Umgang – ebenso wie über Inhalte und Abläufe des Verfahrens – mit den jeweiligen Feststellungen der Überprüfung entscheiden kann.